Rechtsprechung
BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Besoldungsrechtliche Überleitung von Fachhochschulprofessoren von den Besoldungsgruppen "AH 4" und "AH 5" in die Besoldungsgruppen "C ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 19.10.1979 - 5 A 300.78
- OVG Berlin, 29.04.1981 - 4 B 7.80
- BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76
Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81
Daß der Besoldungsgesetzgeber bei einer grundlegenden Neuregelung eine besonders weite Gestaltungsfreiheit hat, ist seit jeher anerkannt (BVerfGE 56, 146 [161 f. mit weiteren Nachweisen]).Er kann z.B. Ämter - bei entsprechender Besitzstandswahrung - trotz unveränderter Beurteilungsmerkmale aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft niedriger bewerten und im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Alimentierungspflicht Gehaltsbeträge für die Zukunft kürzen; einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht (vgl. BVerfGE 44, 249 [263]; 56, 146 [161, 163] jeweils mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 38.72 - [Buchholz 235.62 2. BesNG Nr. 3 = ZBR 1975, 148, 149]).
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß zu den Bemessungsmerkmalen im Falle anderweitiger Ämterbewertung auch die Berücksichtigung der dem Bediensteten aufgrund seiner persönlichen Eignung und fachlichen Leistung früher verliehenen statusrechtlichen Position gehört (BVerfGE 56, 146 [163] mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81
Dies muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO vom Beschwerdeführer durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden und für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblichen Rechtsfrage und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
- BVerwG, 18.12.1974 - VI C 38.72
Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81
Er kann z.B. Ämter - bei entsprechender Besitzstandswahrung - trotz unveränderter Beurteilungsmerkmale aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft niedriger bewerten und im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Alimentierungspflicht Gehaltsbeträge für die Zukunft kürzen; einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht (vgl. BVerfGE 44, 249 [263]; 56, 146 [161, 163] jeweils mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 38.72 - [Buchholz 235.62 2. BesNG Nr. 3 = ZBR 1975, 148, 149]).Zudem ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß Rechtsvereinheitlichung sogar ein sachlicher Grund für die Herabsetzung der Dienst- und Versorgungsbezüge sein kann (Urteile vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 38.72 - [a.a.O.] und vom 30. Juni 1971 - BVerwG 6 C 246.73 - [ZBR 1976, 349, 350]).
- BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 26.81
Neuregelung des Besoldungsrechts - Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgesetzgebers
Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81
Der beschließende Senat hat hierzu zuletzt im Beschluß vom 12. August 1982 - BVerwG 2 B 26.81 - betreffend die Überleitung der Dozenten an der Fachhochschule in Bremen von der Besoldungsordnung A in die Besoldungsgruppen C 2 und C 3 für Professoren an Fachhochschulen Stellung genommen. - BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -). - BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78
Körperschaftsbildung - Übernahme von Wahlbeamten - Qualifikationsmerkmale - …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, daß für die grundsätzlich funktionsbezogene Ämterbewertung zusätzlich und ergänzend auch subjektive Qualifikationsmerkmale maßgebend sein können (vgl. Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - [DVBl. 1981, 1063]). - BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78
Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes
Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81
Hinsichtlich der Frage, ob die Differenzierung der Besoldung der Professoren an Fachhochschulen dem Gleichheitssatz widerspricht, hat das Bundesverfassungsgericht die grundsätzliche verfassungsrechtliche Möglichkeit solcher Differenzierungen ausgesprochen, die auch nicht davon abhängt, wieweit die erwartete unterschiedliche Ausgestaltung der Aufgabengebiete in der Praxis tatsächlich realisiert wird (BVerfGE 54, 363 [380 f.]). - BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81
Abgesehen davon ist in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ausreichend geklärt, daß ein Anspruch auf "Gleichheit im Unrecht" nicht anzuerkennen ist (vgl. BVerfGE 50, 142 [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvL 25/77] [166]; BVerwGE 34, 278 [283]; 58, 45 [49]; Urteil vom 23. Februar 1967 - BVerwG 2 C 8.64 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 19 S. 87 f.]). - BVerwG, 22.09.1982 - 2 B 77.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf eine …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -). - BVerwG, 15.02.1956 - II C 129.54
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für Baden-Württemberg …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81
Art. 3 GG gibt nicht die Möglichkeit, eine landesrechtliche Regelung daraufhin zu überprüfen, ob nicht andere Bewertungsmaßstäbe auch gerecht gewesen wären und dem Gleichheitsgrundsatz entsprochen hätten (vgl. BVerfGE 3, 162 [182]; BVerwGE 3, 145 [149]). - BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51
Angestelltenverhältnisse
- BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
- BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 86.81
Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgesetzgebers - Neuregelung des Besoldungsrechts
- BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79
Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
- BVerwG, 23.02.1967 - II C 8.64
Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht - …